Vom 1. Januar bis zum 30. Juni dieses Jahres fand der Wettbewerb statt. Eingereicht wurden 208 Beiträge. 129 Beiträge wurden in deutscher Sprache eingereicht, 60 Beiträge auf Französisch, 7 auf Italienisch und 10 in Rumantsch. Als Textgrundlage für die künftige Nationalhymne diene die Präambel der Schweizer Bundesverfassung von 1999, in welcher Werte wie Demokratie, Vielfalt, Freiheit, Frieden und Solidarität genannt werden. Die Melodie der bisherigen Hymne könne in der künftigen Hymne beibehalten, angepasst oder durch eine Neukomposition ersetzt werden.
Vor Jahresende würden maximal 10 Beiträge von der Jury gekürt, in alle Landessprachen übersetzt und professionell interpretiert. Diese Beiträge sollen im Frühjahr 2015 auf bekannten Webseitenaufgeschaltet werden. Die maximal drei besten Beiträge gelangen auf Grund einer Online-Abstimmung am Eidgenössischen Volksmusikfest im September 2015 in Aarau in ein öffentliches Finale, das eine Abstimmung per Telefon und SMS ermöglichen soll.
Der Siegerbeitrag werde dann zu einem zu bestimmenden Zeitpunkt dem Bundesrat als Vorschlag für eine neue Nationalhymne unterbreitet werden.
«Eigentlich ein Gebet»
Die heute gültige Hymne, der Schweizerpsalm, wurde 1841 von Alberich Zwyssig, einem Zisterziensermönch, zu einem Text von Leonhard Widmer komponiert. Die Hymne ist im Gesangbuch der Evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz unter der Nummer 519 zu finden. «Die heutige Hymne ist eigentlich ein Gebet. In unserer multikulturellen Gesellschaft und einem religiös neutralem Staat wird dies von manchen als religiöse Vereinnahmung empfunden», begründete der Geschäftsleiter der SGG, Lukas Niederberger, den Wettbewerb gegenüber dem «Interkantonalen Kirchenboten».