Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, die Motion erheblich zu erklären. In Schulen, in denen «das Tragen von Kopftüchern oder provozierenden Kleidern und Symbolen für Unruhe sorgt», sollen die Schulbehörden ein Instrument erhalten, um Verbote zu erlassen, wie es in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme heisst.
Die Motion wurde von drei SVP-Vertretern eingereicht. Sie ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichts von Mitte 2013: Dieses hatte zwei muslimischen Mädchen aus Bürglen TG erlaubt, mit Kopftuch zur Schule zu gehen.
Reaktion auf Bundesgerichtsurteil
Das Bundesgericht stellte fest, für ein Kopftuchverbot fehle die gesetzliche Grundlage. Ausserdem sei das Verbot unverhältnismässig. Zur Grundsatzfrage, ob das Kopftuchverbot gemäss Verfassung zulässig ist, äusserte sich das Bundesgericht nicht.
Nach Ansicht der Thurgauer Regierung ist das Kopftuch geeignet, religiöse Auseinandersetzungen zu provozieren. Diese könnten auch in die Schulen getragen werden. Anderseits könnte ein Verbot zu einem vermehrten Rückzug aus den öffentlichen Schulen führen. Dies würde eine bessere Integration der betroffenen Mädchen verhindern.