Suizidhilfe wird in Deutschland verboten

Der Bundestag hat Suizidhilfe durch Fachpersonen in Deutschland verboten. Die Schweizer Sterbehilfeorganisation «Exit» bedauert diesen Entscheid und weist darauf hin, dass das Selbstbestimmungsrecht in der Schweiz gewahrt bleiben müsse, wie es in ihrer Medienmitteilung heisst.

(Bild: public domain)

Das deutsche Parlament hat die fachliche Hilfe beim selbstbestimmten Lebensende gesetzlich verboten. Gemäss «Exit» soll bis zu drei Jahren Gefängnis damit erhalten, «wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmässig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt». «Geschäftsmässig» bedeute «wiederholt», wobei schon die Absicht auf das zweite Mal als Wiederholung gelte.

Wiederholte Suizidhilfe unter Strafe gestellt

Verboten werde somit einerseits die Suizidhilfe als Vereinstätigkeit. Bestraft würden anderseits alle Ärzte oder andere Einzelpersonen, die es beim Leisten von Suizidhilfen auf wiederkehrendes Handeln anlegen. Zudem dürfen die legalen Sterbehilfevereine in der Schweiz jenen Personen, die sich auf deutschem Boden befinden, vermutlich keine Informationen und Vorbereitungen für eine Freitodhilfe mehr zukommen lassen. Das beschlossene Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten.

Für Selbstbestimmungsrecht in der Schweiz

Primär sei «Exit» von diesem Entscheid nicht betroffen, da der Selbsthilfeverein nur Patientinnen und Patienten in der Schweiz hilft. «Exit» hat jedoch einige Hundert Mitglieder, die Schweizer Staatsbürger sind und in Deutschland leben. Welche Hilfe ihnen «Exit» durch das Verbot des deutschen Bundestags noch geben darf, ohne sich im Nachbarland strafbar zu machen, werde nun ein Rechtsexperte prüfen, heisst es weiter.