Der Streit um das Forschungsprogramm «Lebensende» des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geht in eine neue Runde. Weil der SNF nicht bekannt gibt, wer die Leitung und Projekte vorgeschlagen, begutachtet und ausgewählt hat, fordern die fünf Schweizer Sterbehilfeorganisationen vor dem Bundesverwaltungsgericht Transparenz ein.
Sterbehilfeorganisationen wollen Transparenz per Gerichtsbeschluss
Der Streit um das Forschungsprogramm «Lebensende» des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geht in eine neue Runde. Weil der SNF nicht bekannt gibt, wer die Leitung und Projekte vorgeschlagen, begutachtet und ausgewählt hat, fordern die fünf Schweizer Sterbehilfeorganisationen vor dem Bundesverwaltungsgericht Transparenz ein. «Die Kritik zielt darauf, dass die Leitung des Forschungsprogramms NFP 67 ‚Lebensende‘ befangen und […]
«Die Kritik zielt darauf, dass die Leitung des Forschungsprogramms NFP 67 ‚Lebensende‘ befangen und nicht neutral ist», sagt Bernhard Sutter, Vizepräsident von Exit Deutsche Schweiz, auf Anfrage. Dies habe Auswirkungen auf die Projekte und das gesamte Programm.>
Er wiederholt damit die Kritik, welche die fünf Schweizer Sterbehilfeorganisationen bereits im vergangenen April öffentlich geäussert haben. Damals gaben sie bekannt, die Mitarbeit mit dem SNF beendet zu haben, weil das Thema Sterbehilfe völlig unwissenschaftlich behandelt werde.
«Das ist nicht ergebnisoffene Forschung, da sucht man nach Wegen, die Suizidhilfe zu verbieten», sagte Sutter damals vor den Medien. In der Kritik steht insbesondere der Präsident des Forschungsprogramms, der katholische Theologe Markus Zimmermann-Acklin.
Juristischer Kampf um Transparenz
Die Sterbehilfeorgansationen haben unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Wahl- und Auswahlverfahren gefordert, wie einer Mitteilung auf der Webseite von Exit zu entnehmen ist. Den Empfehlungen des Eidg. Datenschutzbeauftragen ist der SNF gemäss eigenen Angaben «im Wesentlichen, aber nicht zu 100 Prozent» gefolgt, wie die die NZZ am 30. Januar berichtete. Dabei gehe es um einen untergeordneten Punkt, der für den SNF aber wichtig sei, erklärte Inge Blatter, Leiterin des Rechtsdienstes beim SNF, auf Anfrage.
Das reicht der anderen Seite nicht: «Den fünf Organisationen bleibt keine andere Wahl, als das Recht der Öffentlichkeit auf volle Transparenz beim Bundesverwaltungsgericht einzuklagen», halten sie in der Mitteilung vom 29. Januar fest. Sie wollen mit ihrem Schritt Politik und Bevölkerung frühzeitig darauf hinweisen, «dass die Resultate des NFP 67 mit Vorsicht zu betrachten sein werden», wie Sutter erklärte. Sie fordern in erster Linie einen neuen Ausführungsplan des NFP 67. «Und ja: Dessen Wissenschaftlichkeit würde durch einen Wechsel in der Leitungsgruppe vermutlich stark gewinnen.»
Das Forschungsprogramm «Lebensende» wurde 2010 vom Bund in Auftrag gegeben und soll das Sterben in der Schweiz untersuchen. Mit den Ergebnissen soll die «letzte Lebensphase humaner gestaltet werden», wie der SNF auf seiner Website schreibt. Insgesamt kosten die 30 einzelnen Projekte 15 Millionen Franken. Die Forschung begann 2012, mit ersten Ergebnissen wird im Jahr 2016 gerechnet.