Der Entscheid fiel mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am 2. Juli mitteilten. Für die Kommission spricht für die Ablehnung, dass das Volk 2002 mit grosser Mehrheit die heutige Regelung angenommen hat, mit Straflosigkeit der Abtreibung und Finanzierung durch die Grundversicherung.
Ausserdem befürchtet die Kommission negative Auswirkungen auf betroffene Frauen. Diese stünden in keinem Verhältnis zu den Kosteneinsparungen, die auf 8 bis 10 Millionen Franken geschätzt werden. Der Nationalrat lehnte die Initiative mit 130 zu 29 Stimmen bei 19 Enthaltungen ab. Ja stimmten Teile der SVP sowie einzelne Vertreter der CVP.
Mit der Initiative verlangen christliche und SVP-nahe Kreise, dass die Krankenversicherung nicht für Abtreibungen aufkommt. Seltene Ausnahmen wie beispielsweise bei einer Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung würden zugelassen. Wer aus Gewissensgründen Abtreibungen ablehne, solle auch nicht dafür bezahlen müssen, halten die Initianten fest.