Abgestimmt wurde im vergangenen November zum einen über eine Kürzung um 400’000 Franken, zum anderen über die Streichung des Teuerungsausgleichs. Die Landeskirchen wollten vor allem an der Indexierung festhalten. Zum vorgesehenen Sparbeitrag hatten sie sich dagegen bereit erklärt. Die Massnahme ist Teil des Sparpakets ESH3 zur Entlastung des Kantonshaushalts.
Nachdem die Stimmberechtigten die Vorlage abgelehnt hatten, waren dann aber sowohl die Beitragskürzung als auch die Streichung des Teuerungsausgleichs vom Tisch. Regierung und Vertreter der Landeskirchen haben sich deshalb nach der Abstimmung zu einem Runden Tisch getroffen und die Kürzung des Staatsbeitrags vereinbart.
Die Landeskirchen sollen nun ab 2015 einen der Indexierung unterstehenden Beitrag in der Höhe von 3,7 Millionen Franken bekommen. Ausserdem wird der Verteilschlüssel auf Vorschlag der Landeskirchen leicht geändert. Die römisch-katholische Kirche erhält 2 Prozent mehr, die evangelisch-reformierte Kirche 2 Prozent weniger. Das «Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die Landeskirchen» wird dementsprechend geändert.