Der Ausschluss der beiden damals elf und zwölf Jahre alten Flüchtlingsmädchen
muslimischen Glaubens aus Somalia sorgte für Schlagzeilen in der ganzen Schweiz. Nach Protesten in der Gemeinde machte der Schulrat von Au-Heerbrugg eine Kehrtwende und hob das Kopftuchverbot kurzerhand auf.
Der St. Galler Erziehungsrat, der von SVP-Regierungsrat Stefan Kölliker
präsidiert wird, empfiehlt seit 2010, das Tragen von Kopfbedeckungen in der
Schule zu untersagen. Das Verbot sei rechtlich nicht zulässig und
unverhältnismässig, argumentierte die Schulbehörde von Au-Heerbrugg im Juni
2013. Es sei Aufgabe der Schule, Kinder zu integrieren, nicht sie auszugrenzen.
Der Fall Au-Heerbrugg zeige, dass es nicht allen St. Galler Schulgemeinden
überlassen werden könne, eigenständig über diese Frage zu entscheiden und
bestehende Vorschriften durchzusetzen, schrieb die SVP und ergriff das
Referendum.
Deshalb stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Schulgemeinde Au-Heerbrugg am 9. November über das Kopftuchverbot ab. Doch selbst wenn es zu einem Ja kommt, wie sowohl Befürworter wie Gegner annehmen, ist die Rechtslage weiterhin unklar. Einen endgültigen Entscheid seitens des Bundesgerichts diesbezüglich gibt es nicht. Darüber hinaus ist ein politischer Vorstoss der SVP zum Thema im Kanton St. Gallen hängig.