Im Ordinariatssaal des Bischofssitzes wurde am Mittwoch in St. Gallen die neue Vereinbarung für eine kantonale Regelung der Spitalseelsorge von der zuständigen Regierungsrätin, den Vorstehern der Spitalregionen, dem Bistum St. Gallen, der Verwaltung des katholischen Konfessionsteils sowie dem Kirchenrat der reformierten Kantonalkirche unterschrieben.
Bislang wurden die Kosten für die Spitalseelsorge von der katholischen Seite in den jeweiligen Spitalregionen durch die Kirchgemeinden getragen. Neu wird sowohl auf katholischer wie auf reformierter Seite die Spitalseelsorge ausschliesslich durch die kantonalkirchlichen Körperschaften finanziert. Mit der neuen Vereinbarung konnten weiter auch die Pensenaufteilung der Seelsorgenden aus den Konfessionen geregelt und von 8,4 auf 9 Stellen erhöht werden.
Seelsorge gehört zum Spital
Martin Schmidt, Kirchenratspräsident der reformierten Kirche, sagte anlässlich der Unterzeichnung, er schätzte es sehr, dass in St. Gallen die Spitalseelsorge auf der Grundlage christlicher Theologie ausgeübt werden dürfe und von Seiten der Gesundheitsbehörden nicht als ideologisch empfunden werde. Eine Grundlage, die auch für Bischof Markus Büchel sehr wichtig ist. Er wies darauf hin, dass die ganzheitliche Betreuung eines kranken oder notleidenden Menschen sowohl die medizinische wie auch die Pflege der Seele umfasse.
Die Seelsorge im Spital sei nicht zuerst konfessionell zu verstehen. Wo das Bedürfnis nach einem seelsorgerlichen Gespräch geäussert werde, da stehe die Spitalseelsorge bereit – ob für Christen, konfessionslose Patienten oder Angehörige anderer Religionen sei keine Frage. (kath.ch)