Die Vereinbarungen zwischen SRF und den Kirchen regeln ihre Zusammenarbeit bei christlich geprägten Sendungen in Radio und Fernsehen. Sie umfassen konkret das «Wort zum Sonntag» sowie dessen rätoromanische Ausgabe «In pled sin via», die Gottesdienstübertragungen und Radiopredigten.
Mehr Publikum für Gottesdienstübertragungen
Die letztmals 2012 erneuerten Vereinbarungen wurden nun mit leichten Anpassungen um fünf Jahre verlängert, wie SRF mitteilt. Neu sollen Liveübertragungen von Gottesdiensten mehrheitlich konvergent, das heisst gleichzeitig auf den beiden Kanälen Radio und Fernsehen, erfolgen. Dadurch würden einerseits Synergien genutzt, andererseits erreiche eine einzelne Gottesdienstübertragung auf diese Weise deutlich mehr Publikum, begründet SRF den Schritt.
Die Anpassungen der Vereinbarungen wurden von der SRF-Fachredaktion Religion unter der Leitung von Judith Hardegger gemeinsam mit den Beauftragten der christkatholischen Kirche,
der römisch-katholischen Kirche und der evangelisch-reformierten Kirchen vorbereitet. Unterzeichnet haben SRF-Direktor Ruedi Matter und SRF-Abteilungsleiter Kultur Stefan
Charles sowie Lars Simpson und Maja Weyermann für die christkatholische Kirche, Odilo Noti und Charles Martig für das Katholische Medienzentrum, Christoph Weber-Berg und Pascale
Huber für die Reformierten Medien.
Dem Service public verpflichtet
Wie SRF seien auch die Kirchen dem Service public verpflichtet, heisst es in der Mitteilung. Sie leisteten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben, der Respekt und öffentliche Anerkennung geniesst. Zudem gehöre noch immer die Mehrheit der religiös orientierten Menschen in der Schweiz einer der drei Landeskirchen an. Aus diesen Gründen pflege SRF zu diesen Kirchen besondere Beziehungen. Seit 2007 wird der Ausdruck «Religion» in der Konzession für die SRG SSR explizit erwähnt.