Die Sparvorlage wurde mit 16’319 zu 14’215 Stimmen abgelehnt, was einem Nein- Stimmenanteil von 53,4 Prozent entspricht. Die Stimmbeteiligung betrug 66,9 Prozent. Der Regierungsrat wollte den Kirchen ab 2015 die jährlichen Beiträge von 4,1 auf 3,7 Millionen Franken kürzen. Zudem wollte er die Anpassung an die Teuerung abschaffen.
Unmittelbar vor dem Abstimmungssonntag war eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingegangen. Sie verlangte die Annullierung des Resultates, weil die Landeskirchen im Lokal-Fernsehen einen Werbespot geschaltet hätten. Dies widerspreche dem Verbot von Werbung mit religiösem Inhalt. Über die Beschwerde wurde allerdings noch nicht entschieden.
Im Abstimmungskampf warnten die Kirchen erfolgreich davor, dass mit der Kürzung «Raubbau an der Volkskirche» betrieben werde. Die Rolle der Kirchen als gesellschaftliches Mitgestaltungselement sei in Gefahr, argumentierten die Römisch-katholische, die Evangelisch-reformierte und die Christkatholische Kirche.
Für die Schaffhauser Regierung wäre die Kürzung hingegen «angemessen und vertretbar» gewesen. An den Sparbemühungen müssten sich alle – auch die Kirchen – beteiligen. Die Staatskasse weist gegenwärtig ein strukturelles Defizit von 40 Millionen Franken aus.
Ursprünglich wollte der Regierungsrat den Kirchen die Beiträge um eine ganze Million kürzen. Nachdem diese sich aber wehrten, einigte man sich auf 400’000 Franken.
Der Kanton zahlt den Landeskirchen seit 1983 einen Beitrag, wobei die Evangelisch-reformierte Kirche 77,5 Prozent des Geldes erhält, die Römisch- katholische 20 Prozent und die Christkatholische Kirchgemeinde 2,5 Prozent.