Reformierte ZH: Kirchenrat lehnt Verfassungsentwurf ab

Der reformierte Zürcher Kirchenrat lehnt den Verfassungsentwurf des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK ab, wie er am 6. November mitteilt.


Der Kirchenrat sehe im Verfassungsentwurf zwar einige wesentliche Anliegen aufgenommen und teile die Auffassung, dass der Kirchenbund gestärkt werden solle. Er erachte es zum Beispiel als sinnvoll, dass auch die schweizerische Ebene über eine Synode verfüge. Eine solche Bundessynode könne aber die kantonal verfassten Kirchen, von denen sie getragen wird, nicht überstimmen.

Es sei auch unbestritten, dass die reformierten Kirchen in der Schweiz näher zusammenrücken müssten, um der aktuell sinkenden Bedeutung und den künftig schwindenden personellen und finanziellen Mitteln etwas entgegensetzen zu können.

Dem Kirchenrat fehlten gemäss Mitteilung aber Vorschläge für den Umgang mit kleiner werdenden finanziellen Mitteln, für die Verbesserung des Austauschs unter den Mitgliedskirchen, für den Einbezug der in den Mitgliedskirchen vorhandenen Kompetenzen und für eine strategisch und operativ funktionierende Leitung des Kirchenbunds. Der Kirchenrat gehe davon aus, dass der Verfassungsentwurf umgearbeitet und erneut in eine Vernehmlassung gegeben werde.

Im vergangenen Sommer gab der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK den Entwurf für eine neue Verfassung in die Vernehmlassung.