Dem Kirchenrat stehen damit ab Neujahr neu 130 Prozent zur Verfügung (statt wie bisher 70 Prozent). Dem Präsidenten und den vier Kirchenräten wurde das Pensum um je 10 Prozent erhöht. Zusätzliche 10 Prozent sind variabel aufzuteilen. Eine grössere Pensenerhöhung nur für das Präsidium wurde abgelehnt.
Das Budget 2015 und der Finanzplan 2016 bis 2018 wurden genehmigt. An der Sommersynode 2015 wird die Grundsatzfrage gestellt, ob die Synode eine Revision der Kirchenverfassung wünscht.