Pornodreh in Kirche: Drei Monate bedingt als Strafe

Mit einem bedingten Urteil von drei Monaten hat am Linzer Landesgericht am 11. Dezember der Prozess gegen eine 29-jährige Frau geendet, die in der oberösterreichischen Kirche Hörsching ein Porno-Video gedreht und dieses im Internet verkauft hatte.

Die Kirche in Hörsching.
Die Kirche in Hörsching. (Bild: Wikimedia/Dergreg:)

Hörschings Pfarrer Bernhard Pauer zeigte sich «froh darüber, dass der Fall juristisch abgeschlossen ist». Hass hege er gegen die Frau aber keinen, betonte er gegenüber der «Linzer Kirchenzeitung». Die Anklage hatte der Frau Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren vorgeworfen – mit einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft.

Die 29-Jährige soll zwei Pornofilme in der Pfarrkirche Hörsching gedreht haben: den ersten im Juni oder Juli 2013, im Mai 2014 folgte dann der zweite. Anschliessend seien die Videos auf drei Internetplattformen zum Verkauf beziehungsweise zum Download freigegeben worden. Der Fall flog auf, nachdem der Streifen in der Hörschinger Hauptschule die Runde gemacht hatte. Die Pfarrei hatte bereits Mitte Juni Anzeige erstattet. Die Frau zeigte sich geständig und soll allein gehandelt haben. (kipa)