«O du fröhliche» könnte Weltkulturerbe werden

Ein Verein im deutschen Thüringen hat «O du fröhliche» zur Aufnahme auf die Unesco-Liste des immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen. Eine erste Hürde hat das Weihnachslied bereits genommen.


Das Weihnachtslied «O du fröhliche» könnte immaterielles Unesco Weltkulturerbe werden. Die Thüringer Staatskanzlei will im Januar über einen entsprechenden Vorschlag des Falk-Vereins entscheiden, berichtet die Kirchenzeitung Glaube+Heimat. Über die Aufnahme in die Welterbeliste befindet dann die UN-Kulturorganisation (Unesco).

Der Falk-Verein ist nach dem Autor des Liedes, Johann Daniel Falk (1768-1826), benannt. Der Sozialreformer hat das Lied vor über 200 Jahren als Allfeiertagslied für Weihnachten, Ostern, und Pfingsten getextet. Er wollte damit den Zöglingen in seinem Weimarer Waisenhaus die kirchlichen Feiertage näherbringen. Die Melodie stammt aus Sizilien. Ein Schüler Falks, Johann Heinrich Christoph Holzschuher (1798-1847), fügte dem Lied später die Strophen zwei und drei mit dem weihnachtlichen Bezug hinzu.

Die Bewerbung des Vereins sei von der Thüringer Jury bereits fachlich begutachtet und akzeptiert worden, schreibt die Zeitung. Bis April könne das Land dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz bis zu vier Vorschläge benennen.

Die Orgel hat’s schon geschafft

Unabhängige Experten prüfen und bewerten die Vorschläge der Länder. Das soll im Sommer geschehen. Die Kultusministerkonferenz und Kulturstaatsministerin Monika Grütters bestätigen abschliessend die Experten-Empfehlungen. So entsteht ein bundesweites Verzeichnis, aus dem kulturelle Ausdrucksformen bei der Unesco eingereicht werden können. Diese entscheidet dann endgültig über die Aufnahme. Anfang Dezember nahm die Unesco den deutschen Orgelbau und die deutsche Orgelmusik in die Liste des immateriellen Kulturerbes auf. (epd)