Diese hatte sich dem Vorschlag des Bundesrats angeschlossen, dass nur jene Paare auf Methoden der Präimplantationsdiagnostik (PID) zurückgreifen dürfen, bei welchen eine Veranlagung für schwere Erbkrankheiten wie etwa Zystischer Fibrose bekannt ist. Das wären 50 bis 100 pro Jahr.
Die Zurückhaltung hat nicht in erster Linie medizinische, sondern ethische Gründe: Schon in der Vernehmlassung machten Begriffe wie «Embryo-Selektion» oder «Designerbabys» die Runde. Sie fielen auch in der Debatte im Nationalrat wieder. Die CVP warnte davor, die Grenzen zur Eugenik, der gezielten Auswahl bestimmter Erbanlagen, zu überschreiten.
Trotzdem entschied die grosse Kammer, auch das so genannte Aneuploidie-Screening zuzulassen. Mit diesem Test werden in vitro gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf numerische Chromosomenstörungen untersucht. Dies erlaubt beispielsweise die Aussonderung von Embryos mit Trisomie 21 (Down-Syndrom). Solche Tests könnten alle Paare durchführen lassen, die auf künstliche Befruchtung zurückgreifen dürfen, also rund 6000 pro Jahr.
Test statt Abtreibung
Der verbreitete PID-Tourismus war nur eines der Argumente für die Zulassung des Aneuploidie-Screenings: Heute weichen viele Paare für künstliche Befruchtungen beispielsweise in belgische oder britische Kliniken aus, wo solche Tests erlaubt sind.
Die «Schwangerschaft auf Probe» sprach für viele Ratsmitglieder ebenfalls für des Chromosomen-Screenings: Die Untersuchung des ungeborenen Kindes im Mutterleib ist in der Schweiz schon heute erlaubt. Viele Paare entscheiden sich für eine Abtreibung, wenn sich herausstellt, dass das werdende Kind an einer Chromosomenabweichung leidet.
In einer weiteren zentralen Frage wich der Nationalrat ebenfalls vom Beschluss des Ständerats ab. Dieser war dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt, dass maximal drei Embryos ausserhalb des Körpers der Frau entwickelt werden dürfen, wenn das Erbgut nicht untersucht wird. Wenn das Erbgut untersucht wird, sollen es maximal acht sein. Der Nationalrat hingegen beschloss, überhaupt keine Zahl im Gesetz festzuschreiben.
Keine Kinder-Ersatzteillager
Bei den so genannten Retterbabys zog jedoch auch der Nationalrat einen Strich: Wie der Ständerat lehnte der Nationalrat die HLA-Typisierung bei Embryos mit grosser Mehrheit ab. Auch Keimzellen von Toten sollen nach dem Willen beider Räte nicht verwendet werden dürfen.
Damit haben sich beide Räte grundsätzlich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen. Ihre Zurückhaltung in einzelnen Punkten dürfte nicht zuletzt taktisch begründet sein: Die Erhöhung der Zahl der in vitro erzeugten Embryos setzt eine Verfassungsänderung voraus, welche das Volk absegnen muss.
Zudem gibt es insbesondere aus kirchlichen Kreisen grundsätzlichen Widerstand gegen die Revision. CVP-Vertreter hatten in beiden Räten Nichteintreten auf die Vorlage beantragt. Hier und da ist auch bereits von einem Referendum gegen die Gesetzesänderung die Rede.