Am 11. September behandelte der Nationalrat eine Motion des SVP-Vertreters Thomas Aeschi aus Zug, welche die «Aufhebung des Verbotes der Werbung für politische Parteinen und für religiöse Bekenntnisse am Radio und im Fernsehen» forderte. Im Parlament erläuterte Aeschi, dass das Schweizervolk sehr wohl frei sei in seiner Entscheidungsfindung und es sich auch nicht beeinflussen lasse, nur weil während zwanzig oder dreissig Sekunden vor einer Tagesschau ein Werbespot der SVP käme. Das gleiche würde auch für bestimmte, im TV oder Radio beworbene religiöse Bekenntnisse gelten.
«Wirtschaftlich potente Akteure» würden von Aufhebung profitieren
Nach einer Debatte antwortete Bundesrätin Doris Leuthard, dass dies ein «nervenaufreibendes Thema» sei. Das Thema würde auch zeigen, so Leuthard, «dass die Werbung via Fernsehen und Radio nicht das Gleiche ist wie die Werbung via Plakat am Dorfrand». Radio und Fernsehen seien trotz fortschreitender Konvergenz der Medien und auch trotz eines wachsenden Online-Marktes wichtige und eben auch massenwirksame Medien – ihre Bedeutung für die politische Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger dürfe deshalb ebenso wenig unterschätzt werden wie die Beliebtheit als Werbeträger, so die Bundesrätin. Weiter erläuterte sie, dass die Werbung im TV teuer sei, und somit würden deshalb «in erster Linie wirtschaftlich potente Akteure profitieren».
Klare Ablehnung der SVP-Motion
Am Ende plädierten 44 Nationalräte für die Überweisung der Motion, 134 waren dagegen (bei 10 Enthaltungen). Das Parlament hatte sich schon wiederholt gegen die Aufhebung des Verbotes von politischer und religiöser Werbung ausgesprochen, zuletzt bei der Beratung zur laufenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG).