Gegenwärtig gibt es im Kanton St. Gallen drei Erlasse über Religionsgemeinschaften. Eine Kommission des Kantonsrats hat nun über ein Gesetz beraten, das diese Erlasse zusammenführt.
Besonders ein Teilaspekt der Vorlage sei intensiv diskutiert worden, schreibt die Kommission am 15. März: die Möglichkeit, privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften kantonal anzuerkennen. Die Regierung verzichte darauf, einen entsprechenden Gesetzesartikel vorzuschlagen. Auch die Kommission sei der Meinung, dass für eine kantonale Anerkennung derzeit kein Anlass bestehe.
Gesetz präzisiert
Das Gesetz an sich sei unbestritten gewesen, teilt die Kommission mit. Sie beantrage lediglich den Gesetzestitel zu präzisieren auf «Gesetz über die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften». In St. Gallen sind bisher vier Gemeinschaften öffentlich-rechtlich anerkannt: die reformierte und die katholische Kirche, die jüdische Gemeinde und die christkatholische Kirchgemeinde.
Die Kommission hatte gemäss Mitteilung Vertreter der vier öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften eingeladen, über ihre Organisationstruktur, die Rechte, die Pflichten und die Vorteile einer Anerkennung zu sprechen, heisst es in der Mitteilung. Im nächsten Schritt berät der Kantonsrat die Vorlage kommenden April in einer ersten Lesung. (pd)