Kirchenbund ringt um neue Verfassung

Die Delegierten des Kirchenbundes setzten am 23. April die erste Lesung der neuen Verfassung fort. Einzelne Passagen wurden präzisiert, inhaltliche Diskussionen zum Verfassungsentwurf blieben bis am Abend aus.


Es war vor allem Papierarbeit: Die Abgeordneten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) haben im Berner Rathaus zur Erstlesung der künftigen Verfassung des Kirchenbundes getagt. Grundsatzfragen wurden keine diskutiert. Gegenstand der Verhandlungen waren vielmehr jene Paragraphen des Verfassungsentwurfes, die organisatorische und formale Aspekte zum Gegenstand haben. Dazu gehören Bestimmungen zur Synode, zum Rat, den Handlungsfeldern sowie zum Präsidium des künftigen Kirchenbundes.

Geistliche Führung auf drei Ebenen

Nach einer Diskussion über das künftige Präsidium stimmte eine überwiegende Mehrheit für eine vierjährige Amtszeit. Der Entwurf sah ursprünglich sechs Jahre vor. Weiter beschlossen die Abgeordneten, dass der Präsident oder die Präsidentin bereits ein Mitglied des Rates sein soll. Abgelehnt wurde die vorgesehene Vollamtlichkeit des Präsidiums. Sie soll offen bleiben.

Ebenfalls wurde die Aufgabe einer geistlichen Führung für alle drei Ebenen in die Verfassung aufgenommen. Diese sind die Synode als oberstes Organ, der Rat als ausführendes Organ sowie der Präsident oder die Präsidentin als Vertretung in der Öffentlichkeit.

Erstlesung geht weiter

In den meisten Fällen hielten die Abgeordneten an den Formulierungen des Entwurfes fest, einzelne Passagen wurden im Wortlaut präzisiert. Vereinzelt wurde Kritik laut am Detaillierungsgrad der Bestimmungen, die Eingang in den Verfassungstext erhielten.

Die Verhandlungen des Verfassungsentwurfs werden am 24. April fortgesetzt. Die ausserordentliche Versammlung wurde vom SEK-Rat einberufen, um die im November 2017 begonnene Erstlesung zu Ende zu führen. Damals hatten sich die Delegierten bereits auf den Wortlaut von Präambel, Grundlagen, Auftrag und Aufgaben des künftigen Kirchenzusammenschlusses im Entwurfspapier und auf einen neuen Namen für den Kirchenbund geeinigt: «Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz».

Die zweite Lesung findet an der Abgeordnetenversammlung im Sommer 2018 in Schaffhausen statt. Zur endgültigen Abstimmung soll es an einer ausserordentlichen Versammlung vor Weihnachten 2018 in Bern kommen. (su/pd)