Das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am 24. April in München das Aufhängen von Kreuzen in allen staatlichen Behörden des Bundeslandes beschlossen. So soll ab dem 1. Juni jeweils im Eingangsbereich ein Kreuz als «sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland» angebracht werden, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Während der Beschluss in den sozialen Medien und von der Opposition heftig kritisiert wird, löst er in kirchlichen Kreisen gemischte Gefühle aus. Hans Michael Heinig, Leiter des kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), hält die Anordnung für problematisch. Evident verfassungswidrig sei die Entscheidung des Kabinetts zwar nicht, sagte Heinig. Sie berühre aber die Verpflichtung des Staates zur religiös-weltanschaulichen Neutralität und stelle daher «einen heiklen Grenzfall» dar, argumentiert der Universitätsprofessor.
Gefahr des Missbrauchs
Demgegenüber begrüsste der Ratsvorsitzende der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, in einer Sendung des Bayerischen Rundfunks die Anordnung. Zugleich warnte er aber davor, das Kreuz für politische Zwecke zu missbrauchen. Ein Kreuz an der Wand sei auch eine Selbstverpflichtung, sagte Bedford-Strohm, der zugleich bayerischer Landesbischof ist. Hänge man Kreuze auf, müsse man auch den Inhalt des Kreuzes ernst nehmen. «Dieser Inhalt steht für Menschenwürde, steht für Nächstenliebe, steht für Humanität», sagte Bedford-Strohm.
Bedford-Strohm betonte, er wolle sich nicht zu parteipolitischen Fragen äussern: «Was aber ganz klar ist, dass niemand ein religiöses Symbol wie das Kreuz für politische Zwecke missbrauchen darf», sagte der Landesbischof. Gottes Sohn sei am Kreuz als Folteropfer gestorben. «Wenn wir das ernst nehmen, sind wir an der Seite derer, die heute verletzlich sind», sagte Bedford-Strohm.
Das Kreuz als Verpflichtung
Ähnlich argumentierte der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick. Er begrüsse die Entscheidung des Kabinetts zwar grundsätzlich, sagte er im Radiosender Bayern2. Für ihn komme es aber auf die Deutung des Kreuzes an: «Alle Menschen, die das Kreuz anschauen, verpflichten sich, das zu leben und voranzubringen, was das Kreuz bedeutet.»
Bisher hatte die bayerische Regierung Kreuze nur für die Klassenzimmer der Schulen und die Gerichtssäle vorgeschrieben. Zwar hängen Kreuze auch in manchen anderen bayerischen Behörden, dort wurden sie aber in Eigenregie angebracht. (epd/no)