Solothurn

Kein Geld mehr für kirchliche Pensionskassen

Die Solothurner Regierung will die Finanzierung von kirchlichen Pensionskassen stoppen. Die Rechnung ausgleichen sollen Kirchgemeinden und Angestellte.

Staatsbeiträge an die Pensionskassen von Geistlichen seien mit Blick auf die Säkularisierung der Gesellschaft nicht mehr zeitgemäss. Das schreibt die Solothurner Regierung in einer Botschaft an das Kantonsparlament. Der Regierungsrat plant, die Finanzierung der Altersvorsorgeeinrichtungen der Kirchen zu stoppen. Die Staatsbeiträge sind eine kantonale Besonderheit und gehen zurück auf teilweise über 100 Jahre alte Gesetze.

Derzeit beteiligt sich der Kanton mit jährlich rund 435'000 Franken an den Pensionskassen für Geistliche. Vom Beitrag profitieren Kirchgemeinden der römisch-katholischen, christkatholischen und evangelisch-reformierten Kirche sowie deren Angestellte.

Um die finanziellen Verpflichtungen zu stoppen, muss sich der Kanton allerdings auskaufen, schreibt der Regierungsrat. Tritt die dafür notwendige Gesetzesänderung wie von der Kantonsregierung beabsichtigt Anfang 2024 in Kraft, ist der Kanton seine Verpflichtungen ab dem Jahr 2027 los. In der Übergangszeit rechnet die Regierung mit zusätzlichen Kosten von 640'000 Franken. Danach sollen jährliche Einsparungen zwischen 400'000 und 500'000 Franken erzielt werden.

Aufkommen für die Lücke müssten die Kirchgemeinden und die Versicherten. Sie sind es, welche die wegfallenden Beiträge je zur Hälfte (Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Pfarrer, PKCRP) beziehungsweise im Verhältnis 60:40 (Mauritius-Pensionskasse) auszugleichen hätten. Gemäss der Rechnung des Solothurner Regierungsrats müssten versicherte Personen pro Jahr rund 2000 Franken (PKCRP) beziehungsweise etwa 1000 Franken (Mauritius-Pensionskasse) zusätzlich berappen.

Die Gesetzesänderung tritt nur in Kraft, falls der Solothurner Kantonsrat dem Vorhaben zustimmt. (eba)