Letzten Oktober hat die Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK) den Lehrplan 21 abgesegnet, nun soll dieser Leitfaden an die Voraussetzungen im Kanton St. Gallen angepasst werden. Trotz schweizweiten Harmonisierungsbemühungen, eine Besonderheit soll dabei trotzdem erhalten bleiben: Als einziger Kanton integriert St. Gallen den Religionsunterricht in den Lehrplan, in die Lektionentafel und in die Stundenpläne der Volksschule, wie das Bildungsdepartement am Montag mitteilt. Dies sei ihm in Zeiten der zunehmenden Individualisierung wichtig, erklärte Bildungsdirektor Stefan Kölliker auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Zwei Varianten für den Religionsunterricht
Nach längeren Diskussionen mit den Schulgemeinden und den beiden Landeskirchen hat das Bildungsdepartement nun zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt, wie das im Lehrplan 21 mit einer Wochenlektion dotierte Fach «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) mit dem Religionsunterricht (wöchentlich zwei Lektionen) kombiniert werden könnte. In der einen Variante sind zwei separate Wahlpflichtfächer – «ERG Kirche» sowie «ERG Schule» – mit je einer Lektionen pro Woche vorgesehen. Die zweite Lektion «Religion» bliebe unverändert. Im alternativen Vorschlag ist ERG als obligatorischen Fach geplant und der Religionsunterricht würde wie bisher mit zwei Lektionen in den Stundenplan aufgenommen.
Nach der Vernehmlassung wird der Erziehungsrat die Antworten auswerten und sich auf einen Vorschlag festlegen. Im Juni soll dann die St. Galler Regierung den Lehrplan beraten und genehmigen. Danach beginnen die Vorbereitungen. Ab dem Schuljahr 2017/18 könnte dann nach dem neuen Lehrplan unterrichtet werden. (sda)