Generalvikar Grichting war mit der Beschwerde gegen einen Beschluss des Kirchenparlaments, des Corpus catholicum, von Ende Oktober vergangenen Jahres vorgegangen. Den Jahresbeitrag von 15000 Franken an die Beratungsstelle «adebar» in Chur focht der Kirchenmann vor der Rekurskommission der katholischen Landeskirche mit einer Beschwerde an.
Die Beratungsstelle, getragen vom Kanton Graubünden, den Landeskirchen und der Frauenzentrale Graubünden, ist Grichting ein Dorn im Auge, weil sie gegen Ordnungen der römisch-katholischen Kirche verstossen soll. Im Visier hat der Generalvikar die Schwangerschaftsberatung, die laut Grichting die Abtreibung als Option betrachte.
Trotz der Niederlage vor der Rekurskommission denkt der bischöfliche Hof nicht daran, eine parallel beim Bündner Verwaltungsgericht deponierte Beschwerde zurückzuziehen. Diese Beschwerde ist bisher vor Gericht auf Eis gelegt gewesen, bis der Entscheid der Rekurskommission vorliegt.
Das Bistum Chur nahm am Freitag auf Anfrage keine Stellung zum Entscheid der Rekurskommission. Bischof Vitus Huonder sowie seine Entourage sind in den Ferien. Mediensprecher Giuseppe Gracia sagte der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage, eine öffentliche Stellungnahme werde nach einer Analyse der Urteilsbegründung abgegeben.