Das Burka-Verbot im Glarnerland initiiert hat ein Stimmbürger im September 2015 mit einem Memorialsantrag. Der Antrag verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum verhüllen darf und auch nicht an Orten, die allgemein zugänglich sind. Ausgenommen sind Sakralstätten und Verhüllungen aus Gründen des einheimischen Brauchtums.
Text-Vorlage aus dem Tessin
Der Antrag orientiert sich am Text der Volksinitiative, die vom Tessiner Stimmvolk im September 2013 mit einem Ja-Anteil von 65 Prozent angenommen wurde. In Kraft gesetzt wurde das Tessiner «Anti-Burka-Gesetz» per 1. Juli letzten Jahres. Sollte die Landsgemeinde dem Verbot zustimmen, wäre Glarus der zweite Kanton mit einem allgemeinen Verhüllungsverbot.
Das Kantonsparlament empfiehlt der Landsgemeinde, das Burka-Verbot abzulehnen. Wie die Kantonsregierung will das Parlament die Entwicklungen auf nationaler Ebene abwarten. Insbesondere solle der Ausgang der sich abzeichnenden eidgenössischen Abstimmung abgewartet werden. (sda)