Voraussetzung sei, dass die Betroffenen nicht geistig beeinträchtigt seien und dass ihre geringe Lebenserwartung und ihr Sterbewille von zwei unabhängigen Ärzten bestätigt würden. Dem Patienten solle dann ein Rezept über eine tödliche Medikamentendosis ausgestellt werden dürfen, die er selbstständig oder mit Hilfe eines Arztes einnehmen könne. Mit dem Gesetzentwurf wird sich nun das Oberhaus des britischen Parlaments befassen, das ähnliche Forderungen bereits in den Jahren 2006 und 2009 abgelehnt hatte. In Grossbritannien ist Beihilfe zur Selbsttötung verboten.
Bereits im vergangenen Jahr hatte eine Kommission unter Leitung Lord Falconers mit einem ähnlichen Vorstoss für Sterbehilfe für eine Kontroverse gesorgt. Die «Commission on Assisted Dying» hatte sich dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten eines Suizids unter Beihilfe deutlich auszuweiten. Voraussetzung sollte unter anderem sein, dass die betreffende Person das todbringende Präparat selbst einnehmen könne. Die anglikanische Church of England und katholische Vereinigungen wiesen die Initiative zurück.