Die Regelung war schweizweit einzigartig: In Bern ist noch bis Ende Jahr der Kanton Arbeitgeber von Pfarrerinnen und Pfarrern und auch von einem Rabbiner. Mit dem neuen Berner Landeskirchengesetz geht die Verantwortung für das Pfarrpersonal jedoch ab dem ersten Januar an die Kirchen über. Diese Regelung gebe den Kirchen mehr Freiheiten, wie es in einer Mitteilung des Kantons vom 16. Dezember heisst. Sie können selber bestimmen, wo und wie genau die 600 Geistlichen eingesetzt werden.
«Behutsame Entflechtung»
Der Kanton unterstützt die Kirche aber weiterhin finanziell: Bis 2025 bezahlt er die Pfarrlöhne. Die evangelisch-reformierte Kirche erhält dafür jährlich 60 Millionen Franken, die römisch-katholische 12 Millionen Franken und die christkatholische Kirche 470’000 Franken. Auch das Gehalt des jüdischen Rabbiners bezahlt weiterhin der Kanton. Ab 2026 leistet er noch einen geringeren Sockelbeitrag an die Kirchen.
Evi Allemann sprach denn auch von einer «behutsamen Entflechtung» von Kirche und Staat. Es sei der Anfang einer neuen Partnerschaft. Sie betonte in ihrer Rede vor Vertretern von Kanton und Kirchen, dass die 600 Geistlichen im Kanton Bern tagtäglich einen «äusserst wertvollen Beitrag an den Zusammenhalt unserer Gesellschaft» leisten würden. Sie bedankte sich für die Übernahme der Verantwortung und für die gute Zusammenarbeit.
Religionsmonitoring angekündigt
Im Rahmenprogramm der Feier diskutierten Vertreter aus Politik, Landeskirchen und Pfarrschaft die Bedeutung des bevorstehenden Wandels des Verhältnisses von Kirche und Staat. Einer der nächsten Schritte werde sein, ein religionspolitisches Monitoring aufzubauen, kündigte Evi Allemann an. Dies soll einen möglichst umfassenden Überblick über die Religionslandschaft im Kanton Bern bringen. (sda/mos)