Dignitas blitzt vor Obergericht ab

Das Obergericht hat eine Beschwerde der Sterbehilfeorganisation Dignitas gegen die Zürcher Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Dignitas wirft dieser vor, sich rechtswidrig in eine Freitodbegleitung eingemischt zu haben, wie der «Zürcher Oberländer» berichtete.


Im August 2012 hatte der Verein Dignitas in seinem «Sterbehaus» in Pfäffikon ZH zwei Freitodbegleitungen durchgeführt, wobei eine davon nicht normal verlief. Demnach dauerte es bei einer 67-jährigen, von einer Erbkrankheit betroffenen Frau, die am Ende ihres Lebens nur noch 35 Kilo wog, ungewöhnlich lange, bis das verabreichte Medikament wirkte. Ein Vertreter der Behörde intervenierte deshalb und liess die bewusstlose Frau in ein Spital einliefern, wo sie kurz darauf verstarb. Der Gründer von Dignitas, Ludwig Minelli, stellte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als «pietätlos und rechtswidrig» dar. Das Obergericht hat die Beschwerde nun zurückgewiesen mit der Begründung, der Verein sei «nur mittelbar betroffen». Eine zu wenig direkte Betroffenheit genügt demnach nicht als Beschwerdebefugnis, wie die Zeitung weiter schreibt. Minelli hat den Entscheid von Februar angefochten – der Fall geht nun weiter ans Bundesgericht.