Diakonie beschliesst Regeln zum Umgang mit Missbrauch
Die deutsche Diakonie hat sich Grundsatzregeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen gegeben. Auch in Einrichtungen der Diakonie «kam und kommt es zu Verletzungen des Abstinenzgebots und zu Grenzverletzungen und Übergriffen in Form sexualisierter Gewalt», heisst es in der verabschiedeten Rahmenbestimmung.
Das zehnseitige Papier enthält Grundregeln zur Prävention sexueller Übergriffe, zur Aufklärung von Taten sowie zu Ansprech- und Meldestellen für Beschäftigte und Betroffene. Es verpflichtet alle Mitglieder des Verbands, tätig zu werden, etwa Schutzkonzepte zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass Beschäftigte geschult werden.
Bestimmt wird etwa, dass Beschäftigte bei beruflich bedingtem Kontakt zu Minderjährigen sowie Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Beim Thema Aufarbeitung wird beispielsweise festgelegt, dass Betroffene einen Anspruch auf Einsicht der Fall- und Verfahrensakten haben und ihnen auf Wunsch mitzuteilen ist, welche personellen Konsequenzen aus ihrem Fall gezogen wurden.
Die Rahmenbestimmung soll für alle diakonischen Träger und Fachverbände gelten und tut dies mit dem Beschluss bereits für den Bundesverband. Die Landesverbände müssen die Bestimmung noch formell übernehmen. (epd/ eba)