Der judenblinde Luther darf nicht blind sein

Die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Kirche und Judentum wollten dem Lutherdenkmal in Erfurt eine Augenbinde auflegen, berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk. Die Aktion sollte auf die Judenfeindlichkeit des Reformators aufmerksam machen. Doch die Erfurter Stadtverwaltung hat es verboten.

Das Lutherdenkmal in Erfurt darf keine Augenbinde erhalten.
Das Lutherdenkmal in Erfurt darf keine Augenbinde erhalten. (Bild: Wikipedia/Michael Sander, CC BY-SA 3)

Die Aktion «Der blinde Luther» sei für die Erfurter Stadtverwaltung eine «Verletzung der Würde Martin Luthers», teilte am 6. November der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft, Pfarrer Ricklef Münnich mit. Nach dessen Angaben sollte am kommenden Dienstag das Standbild auf dem Anger eine Augenbinde bekommen, eine goldene Schärpe, um an Luthers 532. Geburtstag auf dessen «Blindheit» gegenüber Juden hinzuweisen.

Die Blindheit Luthers

«Luther konnte und wollte nicht sehen, wie Juden sich verstehen, er weigerte sich sogar, mit ihnen zu reden, und hat sie auf das Unflätigste beschimpft», sagte Münnich. Die Nazis hätten sich darauf berufen. Der Beauftragte der mitteldeutschen Kirche für den christlich-jüdischen Dialog, der Pfarrer Teja Begrich, hatte das Vorhaben «Der blinde Luther» in einem Interview mit der Wochenzeitung «Die Zeit» ausdrücklich begrüsst und den Vorwurf von Denkmalstürmerei zurückgewiesen. Man müsse sich heute «auch der dunklen Seite Luthers stellen», sagte Begrich der Zeitung.