Bundesrat will Babyfenster nicht verbieten

Obwohl sie dem Recht des Kindes nach Kenntnis der Abstammung widersprechen, sollen Babyfenster in der Schweiz weiter bestehen dürfen. Bei der vertraulichen Geburt in Spitälern hebt der Bundesrat die automatische Meldepflicht an die Einwohnerbehörden auf.

Das Babyfenster im Spital Einsiedeln. Gemäss der Organisation «Babyfenster» wurden in der Schweiz zwischen 2011 und 2015 zehn Babys in Babyfenstern abgegeben. (Bild: zVg/babyfenster.ch)

Die Abgabe eines Kindes in ein Babyfenster liegt rechtlich in einer Grauzone, schreibt der Bundesrat zu seinem heute veröffentlichten Bericht im Auftrag des Parlaments. Damit wird insbesondere der Anspruch auf Kenntnis der eigenen Abstammung vereitelt. Dennoch spricht sich der Bundesrat gegen ein Verbot der Babyfenster aus. Ein solches könnte dazu führen, dass eine Mutter in Not ihr Kind im Versteckten aussetzt und dieses nicht medizinisch betreut werden kann, heisst es in der Begründung.

Keine automatische Meldung mehr

Der Vergleich mit anderen Möglichkeiten wie der in der Schweiz seit langem praktizierten vertraulichen Geburt oder der im Ausland teilweise zulässigen anonymen Geburt zeige, dass es keine Lösung gibt, die allen Interessen der Betroffenen gerecht wird. Bei der vertraulichen Geburt, die in verschiedenen Spitälern angeboten wird, will der Bundesrat Verbesserungen. Trägt die Geburtsmeldung den entsprechenden Vermerk, sollen die Zivilstandsbehörden künftig auf die automatische Mitteilung an die Einwohnerbehörde oder an das Staatssekretariat für Migration verzichten.

Die Kinderschutzbehörde ihrerseits muss dem Hinweis «vertrauliche Geburt» bei der allfälligen Feststellung des Vaters berücksichtigen. Im weiteren klärt der Bericht  Einzelfragen zu dem Thema, um für Mutter und Kind die nötige Diskretion zu gewährleisten. (sda)