BS: Vermummungsverbot der SVP chancenlos

Die im Kanton Basel-Stadt lancierte Vermummungsverbots-Initiative ist rechtlich unzulässig. Dies hat der Grosse Rat der Stadt Basel beschlossen. Er folgt damit dem Entscheid des Schweizer Parlaments von vergangenem Herbst.


Die Junge SVP des Kantons Basel-Stadt hatte Ende 2012 eine Volksinitiative für ein «Kantonales Vermummungsverbot im öffentlichen Raum» eingereicht. Rund 4000 Personen hatten das Begehren nach Angaben der Partei unterschrieben. Die Verschleierung des Gesichts lasse sicht nicht mit den «Werten unserer Gesellschaft» vereinbaren, lautete die Argumentation von Seiten der Jungpolitiker. «Entweder möchte eine vermummte Person unerkannt eine Straftat begehen oder die Person weist ein Integrationsdefizit auf.»

Der Grosse Rat der Stadt Basel hat die Initiative nun am 15. Mai mit 72 zu neun Stimmen klar für rechtlich unzulässig erklärt. Ein CVP-Sprecher sagte, die Initiative verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Andere Voten sprachen von einer Tangierung von höherrangigem Recht wie etwa der Glaubensfreiheit oder dem Diskriminierungsverbot.

Der Grosse Rat folgt damit dem Entscheid des Schweizer Parlaments, das sich bisher in mehreren Anläufen gegen ein Verbot der Ganzkörperverschleierung im öffentlichen Raum ausgesprochen hat – obwohl sich Ständerat und Nationalrat in dieser Frage nicht immer einig waren.