Beschwerde von Strenggläubigen gegen die Rundschau berechtigt

Gleich elf Beanstandungen sind nach der Rundschau-Sendung von Fernsehen SRF zum Thema «Pflegekinder bei Strenggläubigen» bei der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz eingegangen. Insgesamt erhielt die Stelle im vergangenen Jahr 183 Beanstandungen - 33 (22%) mehr als im Jahr zuvor.


Die elf Beschwerden habe er als berechtigt beurteilt, sagte Ombudsmann Achille Casanova am 4. Februar auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Sendung habe nämlich strenggläubige Organisationen, die sich für Pflegekinder engagierten insbesondere als sektenartig bezeichnet.

Mit fast einem Dutzend Beschwerden war die erwähnte Rundschau-Sendung die umstrittenste im ganzen Berichtsjahr. Aber auch einzelne andere Sendungen hatten mehrere Beanstandungen zur Folge.

Angesichts dieser Häufung nach einzelnen Sendungen könne der Anstieg der Gesamtzahl eingegangener Beschwerden nicht als wachsende Unzufriedenheit des Publikums interpretiert werden, schreibt der Ombudsmann im Jahresbericht 2013.

Die Ombudsstelle behandelte 115 Beanstandungen nach Radio- und Fernsehgesetz materiell: 20 davon waren Radio-, 92 Fernsehsendungen. 3 betrafen beide Medien. Am häufigsten (42%) wurde «nicht sachgerechte oder politisch tendenziöse» Berichterstattung geltend gemacht, 20% der Eingaben monierten eine Diffamierung einer Person, Vereinigung oder Firma.