SG: Beschwerde gegen Islam-Zentrum abgewiesen

Das geplante Islamische Begegnungszentrum in Wil darf gebaut werden. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat eine Beschwerde gegen die Baubewilligung abgelehnt.

Das Projekt sieht auf der Visualisierung ein viergeschossiges Gebäude mit Gebetsräumen vor, aber kein Minarett. (Bild: zVg)

Das Projekt sieht ein viergeschossiges Gebäude mit Gebetsräumen, aber ohne Minarett, vor. Das am Dienstag veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Islamische Verein Wil hatte im November 2011 das Baugesuch für den Neubau einer islamischen Begegnungsstätte ohne Minarett in der Gewerbe- und Industriezone eingereicht. Zentrales Element ist ein viergeschossiger Rundbau mit Kuppel, einem Aufenthaltsraum und zwei Gebetsräumen für insgesamt 400 Personen. Dagegen erhob eine Gruppe von Personen Einsprachen. Die Baukommission der Stadt Wil wies die Einsprachen ab und erteilte dem Islamischen Verein die Baubewilligung unter Auflagen. Die Beschwerdeführer zogen den Fall erfolglos zuerst ans kantonale Baudepartement und danach ans Verwaltungsgericht weiter.

Fehlende Parkplätze kritisiert

Sie argumentierten, das Projekt sehe nicht genügend Autoabstellplätze vor; statt der geplanten 49 brauche es 124 Parkplätze. Ausserdem fehle es an der nötigen Verkehrserschliessung. Weiter kritisierten die Beschwerdeführer, dass beim Projekt eine Ausnahme von den Strassenabstandsvorschriften gemacht wird. Das Verwaltungsgericht beurteilte diese Einwände in seinem Urteil vom 24. März als nicht stichhaltig. Es wies die Beschwerde ab und auferlegte den Beschwerdeführern Kosten von 6000 Franken, darunter eine Entschädigung von 2500 Franken an die Beschwerdegegner. (sda)