Der bernjurassische Grossrat Patrick Gsteiger weist in seinem Vorstoss darauf hin, dass der Zugang zu Häftlingen zurzeit nur für Seelsorger der Landeskirchen klar geregelt ist. Alle anderen Seelsorger – in erster Linie Imame – hätten keine klare rechtliche Stellung. Ihre Aufgaben seien «unklar und undurchsichtig».
Der Regierungsrat erinnert an die Verpflichtung der Gefängnisse, für alle Häftlinge eine angemessene religiöse Betreuung sicherzustellen. Dementsprechend hätten auch muslimische Seelsorger Zugang zu Gefangenen.
«Die Vollzugseinrichtungen suchen die Imame sorgfältig aus», beteuert der Regierungsrat in seiner am Montag publizierten Antwort. In der Praxis habe es bislang keine relevanten Probleme gegeben. Noch nie habe ein Imam vom Seelsorgedienst ausgeschlossen werden müssen.
Die Sache klarer zu regeln erscheint dem Regierungsrat aber sinnvoll. Entsprechende Absichten hat er bereits im kürzlich publizierten Bericht über das Verhältnis von Kirche und Staat geäussert.
Dort hatte der Regierungsrat erklärt, er wolle prüfen, wie Religionsgemeinschaften ausserhalb der Landeskirchen gefördert werden könnten. «Dabei hatte er explizit auch die Gefangenenseelsorge für nicht-christliche Insassen vor Augen», schreibt der Regierungsrat nun in der Antwort auf die EVP-Motion.
Eine Reihe weiterer Forderungen lehnt der Regierungsrat ab, weil sie ihm entweder zu weit gehen oder nach seinen Angaben schon durch Bundesrecht umgesetzt werden. Grossrat Gsteiger möchte unter anderem die Finanzierung von Imamen durch verbotene Organisationen verbieten und von den Imamen hiesige Sprachkenntnisse verlangen können. (sda)