In seinem Gemeindeblatt macht der Kirchgemeinderat «triftige Gründe» für die Abwahl geltend, wie die «Solothurner Zeitung» (16. Oktober) berichtet. Trotz Mediation, Gesprächen und Coaching sei es zu keiner Verbesserung des Verhältnisses gekommen. Auch verschiedene aussenstehende Stellen wie der Synodalrat der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn oder eine unabhängige Expertenkommission seien zum Schluss gekommen, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar sei. Es lägen aber keine disziplinarischen oder strafrechtlichen Gründe vor.
Der abgewählte Pfarrer bestreitet dagegen, über die Gründe der Abwahl informiert worden zu sein. Er vermutet, dass «persönliche Animositäten» hinter den Vorwürfen steckten. Seiner Beschwerde gegen ein Administrativverfahren der Gemeinde im Juli wurde vom Regierungsrat nicht entsprochen. Die nächste Instanz ist das Verwaltungsgericht Solothurn. Der entlassene Pfarrer will den Fall wenn nötig bis vor das Bundesgericht ziehen. Wenn die Gerichte nicht anders entscheiden, muss der Pfarrer die Kirchgemeinde Ende Oktober verlassen.
Es ist das erste Mal, dass ein Pfarrer auf Grund der neuen Gemeindeordnung abgewählt wird. In dieser liegt die Pfarrerwahl oder -abwahl in der allleinigen Kompetenz des Kirchgemeinderats. Davor hätten sich 50 Prozent der Stimmberechtigten im ganzen Kirchenkreis Solothurn gegen eine Wiederwahl aussprechen müssen.