BE: Regierung will Suizidhilfe in Institutionen nicht gesetzlich regeln

Im Gegensatz zu anderen Kantonen will die Berner Regierung darauf verzichten, eine gesetzliche Regelung zum begleiteten Suizid in Heimen und Spitälern vorzuschlagen. Laut einer Umfrage lassen im Kanton Bern knapp 80 der rund 300 Alters- und Pflegeheime den assistierten Suizid zu.

Von 26 angefragten Berner Spitälern haben 14 an der Umfrage teilgenommen. Im Bild das Inselspital.
Von 26 angefragten Berner Spitälern haben 14 an der Umfrage teilgenommen. Im Bild das Inselspital. (Bild: Wikimedia/Sandstein)

Aufgrund einer Interpellation von Simone Machado Rebmann (GPB-DA) führte der Kanton eine Umfrage bei allen Alters- und Pflegeheimen sowie den Spitälern im Kanton Bern durch. Von den 311 angefragten Heimen nahmen 250 Institutionen daran teil, wie aus der am Montag publizierten Antwort des Regierungsrates hervorgeht.

78 Heime lassen den begleiteten Suizid zu, 60 davon aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In Heimen, die sich auf Menschen mit Demenz-Erkrankungen spezialisiert haben, verbiete sich das Zulassen von Sterbehilfe aufgrund der Urteilsunfähigkeit der Betroffenen, schreibt die Regierung.

Die Mehrheit der Alters- und Pflegeheime lässt in ihren Räumen keinen assistierten Suizid zu. Einige Heime wählten einen Zwischenweg, indem sie den Sterbehilfeorganisationen für Beratungen Zutritt zum Heim gewähren, die Durchführung des Suizids jedoch untersagten. Viele Heime setzten als Alternative zur Sterbehilfe auf Palliative Care.

Heime nd Spitäler sollen ihre Haltung transparent machen

Von den 26 angefragten Berner Spitälern haben 14 Institutionen an der Umfrage teilgenommen. Demnach gab ein Spital an, den assistierten Suizid zuzulassen, dies jedoch nur unter Einhaltung der strengen Vorgaben der spitalinternen Ethikkommission.

Der Regierungsrat schreibt in seiner Interpellationsantwort, er befürworte das Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen bis zum Schluss. Dies sei aber nicht als Anspruch zu verstehen und man dürfe Institutionen nicht gesetzlich dazu verpflichten, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen.

Die Regierung setze sich hingegen dafür ein, dass Heime und Spitäler eine Haltung in der «ethisch schwierigen Frage» des assistierten Suizids erarbeiteten und diese Haltung «transparent kommunizieren». Bei über 300 Alters-und Pflegeheimen im Kanton Bern sei die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen grundsätzlich gegeben. (sda)