Vor der Abstimmung hatte der Synodalrat in Zusammenarbeit mit dem Kirchgemeindeverband, dem Pfarrverein, den Regionalpfarrämter und den landeskirchlichen Diensten einen breit abgestützten Entwurf der neuen Zuteilung von Pfarrstellen erarbeitet, der jetzt dem Kanton vorgelegt wird. Neben den Mitgliederzahlen fallen künftig auch die Anzahl der Kirchengebäude und die Bevölkerungsdichte als Kriterien für die Zuteilung ins Gewicht. So sollen zum Beispiel bei Kirchgemeindefusionen nicht mehr automatisch massiv Pfarrstellen abgebaut werden.
Die Konsultation sei ein Gebot der Fairness gewesen, sagte Kirchenrat Stefan Ramseier, damit nicht «die, die am meisten jammern, am wenigsten sparen müssen». In den Beiträgen der Synodalen kam mehrheitlich Zustimmung zum Ausdruck. Die neue Zuteilung sei keine gute, aber «die am wenigsten schlechte Lösung». Die einzige verabschiedete Änderung war eine Verlängerung der Kündigungsfrist für Pfarrpersonen, deren Stelle den Streichungen zum Opfer fällt.
Finanzen: Leichtes Wachstum geplant
Bei der Finanzplanung 2015–2019 zeigte sich der Synodalrat «vorsichtig optimistisch». In den nächsten Jahren sei zu erwarten, dass das Wirtschaftswachstum den Mitgliederschwund ausgleiche und mit leichten Mehreinnahmen zu rechnen sei. Die Liquidität der Landeskirchen sei weiterhin zufriedenstellend, Schulden seien in absehbarer Zeit keine zu erwarten.
Des weiteren verabschiedete die Synode wiederkehrende Kredite für die Fachstelle Fehlgeburt und perinataler Kindstod, das Hip Hop Center Bern, das Projekt 50+ zur sozialen Integration von Langzeiterwerbslosen und einen Leistungsauftrag mit der Polizei- und Militärdirektions des Kantons für den Unterhalt der «Fachstelle Gewalt». Am zweiten Sitzungstag (Mittwoch 3.12.) werden unter anderem der Kostenvoranschlag für 2015 und das Projekt einer kantonalen Mitarbeitendenzeitung beratschlagt werden.