Im November hatte sich die Synode noch mit knapper Mehrheit gegen eine Zulassung von Bischöfinnen ausgesprochen. Eine Änderung des Kirchenrechts in diesem Punkt hätten alle drei Abteilungen der Synode, die Bischöfe, die Kleriker und die Laien, jeweils mit Zweidrittelmehrheit billigen müssen. Bei den Laien fehlten jedoch sechs Stimmen; die Mehrheiten bei Bischöfen und Geistlichen waren deutlich.
Die Geschäftsordnung der Generalsynode verbietet, in einer Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf erneut zu beraten, der bereits abgelehnt wurde. Dies würde eine Abstimmung über Bischöfinnen vor den Neuwahlen zur Synode im Jahr 2015 verhindern. Ein neu gefasster Entwurf, wie er jetzt auf den Weg gebracht wurde, könnte jedoch noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung kommen.
Die englische Politik und Öffentlichkeit hatten mehrheitlich Grünes Licht für Bischöfinnen erwartet; die Ablehnung vom vergangenen November hatten Protest und Spott ausgelöst. Nach der jüngsten Entscheidung rechnen jedoch Beobachter mit Kritik der orthodoxen Kirchen und der katholischen Kirche.