AG: An hohen Feiertagen weiter Polizeistunde um Mitternacht

Im Aargau müssen die Restaurants und Bars an christlichen Feiertagen weiterhin kurz nach Mitternacht schliessen. Die Stimmberechtigten haben am 28. Februar eine Volksinitiative mit 51,8 Prozent abgelehnt, welche die Einschränkung aufheben wollte.

Im Kanton Aargau gelten an hohen Feiertagen weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten für Gastbetriebe. Im Bild das Restaurant Zunftstube in Aarau.
Im Kanton Aargau gelten an hohen Feiertagen weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten für Gastbetriebe. Im Bild das Restaurant Zunftstube in Aarau. (Bild: Voyager/wikipedia)

Die Vorlage habe in keinem Bezirk eine Mehrheit gefunden, wie das Regionaljournal von Radio SRF berichtete. Damit gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten an den hohen Feiertagen Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Die Gastwirtschaftsbetriebe müssen dann um 00.15 Uhr schliessen.

Ein Tanzverbot besteht im Aargau jedoch seit 1997 nicht mehr. Das Tanzen sowie öffentliche Tanz-, Kultur- und Konzertveranstaltungen sind an allen christlichen Feiertagen erlaubt.

Gegen die Initiative der Piratenpartei sprachen sich Regierung, Parlament, SVP, CVP und die drei Landeskirchen aus. Die wenigen Pausen der 24-Stunden-Gesellschaft sollten nicht abgeschafft werden. Dieser Argumentation sei das Stimmvolk gefolgt, sagte Christoph Weber-Berg, der Präsident der Reformierten Landeskirche Aargau, gegenüber Radio SRF. Die Feiertage hätten auch heute noch ihren Stellenwert.

Allerdings könnte die Einschränkung trotz des Neins gelockert werden. Die Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, an christlichen Feiertagen eine Verlängerung der Öffnungszeiten zu bewilligen.