Frankreich

Abaya-Verbot verletzt Grundrechte nicht

Das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs billigte das Verbot zum Tragen der traditionellen islamischen Gewänder in öffentlichen Schulen.

Das Tragen von Abayas bleibt in französischen Schulen verboten. Das Verbot stelle keine schwerwiegende und offensichtlich rechtswidrige Beeinträchtigung einer Grundfreiheit dar, wie der Staatsrat bekannt gab. Zuvor hatte der Verein zum Schutz der Rechte von Muslimen (ADM) mit einem Eilantrag versucht, das Verbot abzuwenden. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes wies diesen nun zurück.

Neben dem knöchellangen islamischen Frauengewand darf auch der entsprechende Überwurf für Männer, der Qami, nicht mehr getragen werden.

Der Staatsrat stützt sich in seiner Argumentation auf das seit langem geltende Verbot von sichtbaren religiösen Symbolen an Schulen in dem auf Laizität, also die strikte Trennung von Staat und Religion, bedachten Frankreich.

Wie der Conseil d'État ausführte, stelle das Verbot keine rechtswidrige Beeinträchtigung des Rechts auf Achtung des Privatlebens, der Religionsfreiheit, des Rechts auf Bildung und der Achtung des Kindeswohls oder des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung dar.

Das Gericht war der Überzeugung, dass das verstärkte Tragen von Abayas und Qamis an Schulen einen religiösen Hintergrund hat. Dies gehe auch aus Äusserungen der betroffenen Schülerinnen und Schüler hervor. Das Gesetz verbiete jedoch, dass Schüler in öffentlichen Schulen Zeichen oder Kleidungsstücke tragen, welche die Zugehörigkeit zu einer Religion offenbaren.

Schon seit Monaten war in Frankreich verstärkt über das Tragen von Abayas an Schulen debattiert worden. In den vergangenen Monaten hatten Verstösse gegen die Laizität an Schulen stark zugenommen, vor allem sei es um Abayas gegangen, hatte Bildungsminister Gabriel Attal gesagt. Eine entschiedene Antwort sei nötig, religiöse Symbole dürften an Schulen keinen Platz haben, hatte er das Verbot begründet. (sda/ eba)