Die Gewährung der Beiträge erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat aus dem Jahre 1991. An die Kosten, die sich aus der Erfüllung zentraler kirchlicher Aufgaben ergeben und die zugleich im öffentlichen Interesse stehen, kann der Kanton demnach Beiträge an die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen gewähren. Im Wallis sind dies die katholische und die reformierte Kirche.
Bei der Festsetzung der Beiträge wird unter anderem die Zahl der Kirchenmitglieder berücksichtigt. Im Wallis leben nach Angaben des Bundesamtes für Statistik rund 199000 Katholiken und 15000 Protestanten (Stand 2011).