Viele juristische Fragen um Tessiner Verhüllungsverbot

Nach dem Entscheid des Tessiner Stimmvolkes muss sich nun auch das Parlament in Bern mit dem Verhüllungsverbot beschäftigen. Sollte es zum Schluss kommen, dass das Verbot gegen die Verfassung verstösst, könnte die Initiative zum Papiertiger werden.


Mit dem Verhüllungsverbot hat das Tessin als erster Kanton der Schweiz das Tragen von Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit verboten.  Mit dem Entscheid gelangt das Thema erneut auf die Bundesebene. Das Parlament hat bereits im September 2012 eine Standesinitiative aus dem Kanton Aargau für ein nationales Verhüllungsverbot abgelehnt.

Das Parlament aus einem juristischen Gesichtspunkt garantieren, dass die revidierte Tessiner Kantonsverfassung mit der Bundesverfassung konform ist.

Die Gewährleistung bewirkt, dass allfällige Klagen von Betroffenen vor dem Bundesgericht kaum eine Chance haben werden, wie Martin Graf, Sekretär der Staatspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte (SPK), am 23. September gegenüber der Nachrichtenagentur «sda» präzisierte. Das Bundesgericht ist nicht zwingend an die Gewährleistung gebunden, es entspricht aber der bisherigen Praxis.

Sollte sich das Parlament dagegen aussprechen, so hätte umgekehrt eine Klage vor dem höchsten Gericht der Schweiz wohl bessere Aussichten. Faktisch könnte der Kanton Tessin somit das Verhüllungsverbot nicht anwenden. Es ist allerdings fraglich, wie viele Betroffene überhaupt Klage einreichen würden. Im Tessin sind es gemäss Kanton in der Regel Touristinnen, die sich verschleiern.

Bereits einmal hatte das Parlament dieses Jahr einer Kantonsverfassung die Garantie verweigert. Im März hielt es an seinem vorherigen Entscheid fest, dass das Wahlsystem des Kantons Schwyz nicht verfassungskonform sei.

Vorbehalten bleibt dem Kanton Tessin das Recht, mit einer Standesinitiative eine Änderung der Bundesverfassung herbeizuführen – einen Weg, den auch gewisse Innerschweizer Kantone beschreiten wollen, um auf ihrem Majorzwahlsystem zu beharren.

Wie die Eidgenössischen Räte entscheiden werden, ist schwer abzuschätzen. «Das Rennen ist offen», sagte Graf. Aus juristischer Sicht interessant ist die Frage, ob das Verhüllungsverbot gegen die Religionsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre verstösst.

Bevor sich das Parlament allerdings mit diesen Fragen beschäftigt, verfasst der Bundesrat eine Botschaft mit einem entsprechenden Entwurf. Laut Graf kann das ein halbes bis ein ganzes Jahr dauern.

Bis das Parlament das Verhüllungsverbot juristisch geprüft hat, dürfte auf nationaler Ebene ein entsprechendes Volksbegehren lanciert werden. «Die Initiative steht», erklärte SVP-Nationalrat Walter Wobmann vom Egerkinger Komitee, gegenüber der Nachrichtenagentur «sda». Das Komitee hatte im 2007 auch die Minarett-Initiative lanciert.