Tessin stimmt über Burka-Verbot ab

Nach Einschätzung von Beobachtern könnte am 22. September das Tessin ein «Burka-Verbot» in seine Kantonsverfassung verankern. Das Stimmvolk muss an dem Tag über eine 2011 vom Journalisten Giorgio Ghiringhelli eingereichte Initiative an der Urne entscheiden.


Das Tessin wäre dann der erste Kanton, der ein solches Verbot gutheisst. Einen Hinweis auf den Ausgang der Abstimmung gibt der Stimmenanteil, mit welcher die so genannte «Minarett-Initiative» 2009 im Tessin angenommen wurde: Dieser betrug 68,1 Prozent.

Ähnliche Vorstösse scheiterten bisher in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Schwyz, Solothurn, Zürich und Freiburg. Eine diesbezügliche Standesinitiative des Kantons Aargau fiel im Parlament in Bern durch.

Ghiringhelli wurde bereits 2010 beim Kantonsparlament erfolglos mit einer Petition vorstellig, mit welcher er ein Verbot von islamischem Kopftuch und Schleier an Schulen erreichen wollte. Daraufhin sammelte er mit seiner Bewegung «Guastafeste» (übersetzt: Spielverderber) deutlich mehr als die nötigen 10000 Unterschriften für eine Initiative.

Das Tessiner Parlament empfahl im vergangenen April die Initiative zur Ablehnung. Der Tessiner Staatsrat sah sich aber veranlasst, mit einem Gegenvorschlag zu reagieren, der ebenfalls am 22. September an die Urne gelangt. Dieser will eine Gesichtsbedeckung in der Öffentlichkeit verbieten und dies auch bei Demonstrationen oder Sportveranstaltungen. Ausnahmen sind Helme für Motorradfahrer, Staubfilter für Arbeiter oder Masken an der Fasnacht.

Sollte das Volk die Initiative gut heissen, muss sie noch eine Hürde nehmen, bevor sie in die Kantonsverfassung eingeschrieben werden kann. Weil mit Burka und Nikab die Religionsfreiheit tangiert werden, müsste das Bundesamt für Justiz in Bern beurteilen, ob das kantonale Verhüllungsverbot bundesrechtskonform ist, erklärte Bundesamt-Sprecher Folco Galli gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung» (13. September).