Als erster Kanton der Schweiz will das Tessin das Tragen von Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit verbieten. Das Stimmvolk hat einer Initiative für ein Verhüllungsverbot in der Verfassung mit 65,4 Prozent klar zugestimmt. Der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament fand zwar auch eine Mehrheit, unterlag aber in der Stichfrage der Initiative. Die Stimmbeteiligung lag bei 46,03 Prozent.
Frauen soll es damit im Tessin in Zukunft verboten sein, in Burka (Ganzkörperschleier) oder Nikab (Gesichtsschleier) auf die Strasse zu gehen. Der Kanton folgt den Verhüllungsverboten, wie sie in Frankreich und Belgien gelten. Konkrete Folgen hat dies kaum: Vollständig verschleierte Frauen sind im Tessin so gut wie nie zu sehen.
Der Initiativtext, der in die Verfassung integriert werden soll, spricht allerdings nicht explizit von Burka und Nikab. Allgemein verweist er darauf, dass das Verhüllen oder Verbergen des Gesichts auf öffentlichen Strassen, Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt sei. Religiöse Einrichtungen werden davon ausgenommen.
Zudem soll niemand eine andere Person aufgrund ihres Geschlechts dazu zwingen, ihr Gesicht zu verhüllen. Inwieweit Ausnahmen definiert werden – beispielsweise bei Schutzkleidung – soll gesondert in einem Gesetz festgelegt werden. Dass sich die Initiative aber gezielt gegen religiöse Verschleierungen richtet, machte die Kampagne von Beginn an deutlich. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der eidgenössischen Räte zur Verfassungsänderung.