Diejenigen Delikte, die aus rassistischen Motiven begangen werden könnten, seien schon immer strafrechtlich erfasst gewesen, heisst in der Begründung weiter. Die seit 1995 durch den Rassismusartikel erfassten Bereiche beträfen namentlich die Meinungsäusserungsfreiheit, die Vertrags- und die Wirtschaftsfreiheit. Dies ist aus Sicht der SVP-Fraktion «störend». Ausserdem greife die Gesetzesbestimmung direkt in die Privatsphäre der Bürger ein.
Der SVP-Vorstoss wird von der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus kritisiert. Die Rassismus-Strafnorm habe sich als «sinnvolles Mittel gegen die Verbreitung menschenverachtender Ideologien» erwiesen, teilte die Stiftung mit.
In der Schweiz wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft. Die 1995 in Kraft gesetzte Bestimmung zählt weitere Tatbestände auf, aufgrund derer jemand wegen Rassendiskriminierung bestraft werden kann.