Damit folgte der Ständerat seiner Staatspolitischen Kommission sowie dem Bundesrat. Das Tessiner Stimmvolk hatte sich im September 2013 deutlich dafür ausgesprochen, Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zu verbieten. Die Initiative richtete sich gegen Gesichtsverhüllungen aus religiösen Gründen, also gegen Kleidungsstücke wie Ganzkörperschleier (Burka) oder Gesichtsschleier (Niqab).
Der Bundesrat gab zu bedenken, dass ein grosser Teil der schweizerischen Lehre im Gesichtsverhüllungsverbot im öffentlichen Raum einen Verstoss gegen die Religionsfreiheit sehe. «Frauen könnten diskriminiert und aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat. Nach Meinung des Bundesrats ist eine bundesrechtskonforme Auslegung der Tessiner Verfassungsänderung trotzdem «nicht von vornherein ausgeschlossen».
Andere Stimmen im In- und Ausland hielten ein solches Verbot zudem für zulässig. So ist gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juli 2014 ein französisches Gesetz, das Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum verbietet, mit der Menschenrechtskonvention vereinbar. Die Tessiner Verfassungsbestimmung lehne sich eng an den Wortlaut des französischen Gesetzes an, sagte Robert Cramer (Grüne/GE) im Namen der Staatspolitischen Kommission. Nun ist der Nationalrat am Zug. (sda)