Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage mit Gesetzesänderungen und ausführlichen rechtlichen Überlegungen. Diese wird voraussichtlich im kommenden September im Parlament beraten. Den Anstoss dazu hatte der Kantonsrat selbst mit vier Motionen gegeben.
Auf ein generelles Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum will die Regierung verzichten, wie sie am Mittwoch mitteilte. Es bestehe kein öffentliches Interesse an einem solchen Verbot, auch wenn dies in einzelnen Vernehmlassungsantworten verlangt worden sei.
Busse für Weigerung
Als Kompromiss schlägt die Regierung ein eingeschränktes Verhüllungsverbot im Kontakt mit Behörden und Amtsstellen vor. Es soll jeweils zur Anwendung kommen, wenn es für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder für die Kommunikation nötig ist, das Gesicht des Gegenübers zu sehen.
Personen, die sich gegenüber Behörden und Amtsstellen trotz Aufforderung weigern, ihre Gesichtsverhüllung abzulegen, sollen gebüsst werden. Man habe den Aspekt der Integration berücksichtigt, heisst es. So will die Regierung vermeiden, dass «gewisse Frauen sich nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen würden».
Allerdings tragen laut Regierung ohnehin «von den hierzulande ansässigen Musliminnen nur sehr wenige einen Gesichtsschleier». Bei Burka- und Niqabträgerinnen handle es sich meist um Touristinnen, die nicht integriert werden müssten.
«Korrekte» Kleidung im Unterricht
Gesetzliche Grundlagen will die Regierung auch für Kleidervorschriften an den öffentlichen Schulen erlassen. Diese sind allerdings nur allgemein umschrieben: Für Schülerinnen soll die Pflicht gelten, sich in der Schule «korrekt zu kleiden». Kleider dürften «den ungestörten Unterricht oder den Schulfrieden» nicht gefährden, heisst es in der Vorlage.
Konkrete Bekleidungsvorschriften soll demnach der Erziehungsrat formulieren. Zudem dürfen die Schulgemeinden ergänzende Vorschriften erlassen. Nicht zulässig wäre allerdings ein Kopftuchverbot im Unterricht. Das Bundesgericht hatte Ende 2015 ein solches Verbot im Fall einer Schülerin aus St.Margrethen als unzulässig beurteilt. (sda)