SO: Grenchen lockert Auflagen für Moschee-Bau

Eine Hürde weniger für den Bau der Moschee in Grenchen SO: Die Albanisch-Islamische Glaubensgemeinschaft (AIG) muss nun keine Bürgschaft einer Schweizer Bank mehr vorweisen. Dies meldete die Solothurner Zeitung am 30. Oktober.


«Aus baurechtlicher Sicht steht einer Baubewilligung nichts mehr im Wege», erklärte Stadtbaumeister Claude Barbey gegenüber der Zeitung. Die AIG hat ein zweites Baugesuch eingereicht, nachdem das erste verfallen war, weil die Finanzerierung nicht fristgerecht sichergestellt werden konnte.

Beim ersten Baugesuch hatte die Stadt Grenchen noch die Bürgschaft einer Schweizer Bank verlangt, die sicherstellen sollte, dass das Geld für die gesamte Bauzeit zur Verfügung steht. Der Bauherrschaft sei es offenbar nicht gelungen, diese Garantie zu beschaffen, schreibt die Zeitung.

Geld muss auf Sperrkonto hinterlegt werden
Die Stadt habe deshalb die Hürde etwas herabgesetzt. Verlangt wird nun nur noch, dass das Geld für den Bau der Moschee auf einem Sperrkonto hinterlegt wird, das treuhänderisch verwaltet wird. Nach Angaben des Stadtbaumeisters hat die Bauherrschaft den Nachweis erbracht, dass die veranschlagten Baukosten inklusive Eigenleistungen korrekt seien. Der Bau der Moschee soll zwei Millionen Franken kosten, sagte Isa Ismaili, Sprecher der AIG, gegenüber der Zeitung. Davon habe man schon über eine Million zusammen. Noch offen ist, wann mit dem Bau begonnen wird. Eine weitere Auflage der Stadt sieht vor, dass ein Baubeginn erst möglich ist, wenn das Geld auf das Sperrkonto einbezahlt worden ist.