SO: Bettag soll hoher Feiertag bleiben

Das Solothurner Volk soll entscheiden, ob der eidgenössische Bettag im Kanton ein gewöhnlicher Feiertag wird oder ein hoher Feiertag mit Veranstaltungsverboten bleibt. Vertreter von CVP, EVP und der Gewerkschaftsbund ergreifen das Referendum.


Das Kantonsparlament hatte vergangene Woche bei der Revision des Ruhetagsgesetzes beschlossen, dass der eidgenössische Bettag, also der dritte Sonntag im September, künftig ein gewöhnlicher Feiertag ist.

Derzeit gilt der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag als hoher Feiertag. So muss etwa die Herbstmesse Solothurn (HESO) in der Kantonshauptstadt jeweils am Bettag ihre Tore schliessen. Auch Sportanlässe sind nicht erlaubt.

Die Gegner der Revision wollen an der geltenden Regelung festhalten und das Ruhetagsgesetz in einer Volksabstimmung zu Fall bringen. Ein Komitee aus Politiker der CVP und EVP sowie der Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn teilte am 4. Februar mit, man ergreife das Referendum.

«Historisch verankerter Feiertag»
Das Komitee kann auf die Unterstützung der Solothurnischen interkonfessionellen Konferenz (SIKO) zählen, der Vereinigung der drei Landeskirchen.

Der Bettag müsse wie der Karfreitag, die Ostern und Pfingsten sowie der Weihnachtstag besonders geschützt werden, hält das Komitee fest. Der Bettag sei ein «wichtiger, historisch verankerter, überkonfessioneller Feiertag». Dieser habe auch heute seine Berechtigung.