SO: Bettag kein hoher Feiertag mehr

Im Kanton Solothurn ist der eidgenössische Bettag künftig ein gewöhnlicher Sonntag und kein hoher Feiertag mit Veranstaltungsverboten mehr. Die Stimmenden haben am Sonntag, 18. Mai, das entsprechende Ruhetagsgesetz mit einer Ja-Mehrheit von 55,2 Prozent gutgeheissen.


In der Referendumsabstimmung sprachen sich 49‘458 Stimmende für das revidierte Gesetz über die öffentlichen Ruhetage aus. Nein sagten 40‘111 (44,7 Prozent). Die Beteiligung betrug 51,94 Prozent.

Damit gilt der eidgenössische Bettag – der dritte Sonntag im September – als gewöhnlicher Feiertag. Auch Sportveranstaltungen oder öffentliche Veranstaltungen sind anders als bisher erlaubt.