In der Referendumsabstimmung sprachen sich 49‘458 Stimmende für das revidierte Gesetz über die öffentlichen Ruhetage aus. Nein sagten 40‘111 (44,7 Prozent). Die Beteiligung betrug 51,94 Prozent.
Damit gilt der eidgenössische Bettag – der dritte Sonntag im September – als gewöhnlicher Feiertag. Auch Sportveranstaltungen oder öffentliche Veranstaltungen sind anders als bisher erlaubt.