SO: Bettag als Feiertag zurückgestuft

Der eidgenössische Bettag ist im Kanton Solothurn künftig eingewöhnlicher Feiertag. Damit sind öffentliche Veranstaltungen nicht mehr wie bisher am dritten Sonntag im September verboten.


Das hat das Solothurner Kantonsparlament nach einer emotionalen Diskussion
beschlossen. Das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage aus dem Jahr 1964 wird entsprechend geändert. Der Grundsatzentscheid fiel mit 55 zu 35 Stimmen.

Derzeit gilt der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag noch als hoher
Feiertag. So muss etwa die Herbstmesse Solothurn in der Kantonshauptstadt jeweils am Bettag ihre Tore schliessen.

Im Parlament waren die Meinungen quer durch die Fraktionen gespalten. FDP und SVP machten sich mehrheitlich für die Lockerung der «starren, überholten
Vorschriften» stark.

Die Gegner aus den Reihen der CVP redeten der Beibehaltung einer
jahrhundertealten Tradition das Wort. Der Mensch brauche «nicht weniger,
sondern mehr Ruhe», hiess es.

Das Thema Bettag beschäftigt die solothurnischen Gemüter seit langem. Im April 2005 lehnte das Volk in einer Abstimmung die Zurückstufung des Bettages zum gewöhnlichen Feiertag mit einer Nein-Mehrheit von 70 Prozent ab.

Dieses Mal wird das Gesetz nicht obligatorisch dem Volk zum Entscheid vorgelegt. Das Parlament hiess die Vorlage in der Schlussabstimmung mit einer
Zweidrittel-Mehrheit gut.

Mehrere CVP-Politiker hatten offenbar den falschen Knopf gedrückt. Das
Parlament wollte von einer Wiederholung der Schlussabstimmung aber nichts
wissen.

Nach einem Tagsatzungsbeschluss der Eidgenossenschaft vom 1. August 1832 wird jedes Jahr am dritten Sonntag im September landesweit der Eidgenössische Dank-, Buss und Bettag gefeiert. Ausserhalb der Kirche spielt der überkonfessionelle Feiertag nur noch eine kleine Rolle.